AGB E-Plus

Wer zu spät kommt …

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Der Mobilfunklaufzeitvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

E-Plus bindet Kunden anscheinend lieber nicht durch Zufriedenheit, beispielsweise ein flächendeckendes Netz, das auch in etwas ländlicheren Gebieten funktioniert, sondern durch sich um ein Jahr (!) verlängernde Verträge.

Nachtrag: Kulanz ist auch nicht drin, wie ich gerade am Telefon erfuhr. Meine Kündigung war etwa 8 Tage zu spät. Damit behält sich E-Plus einen unzufriedenen Kunden ans Bein.

3 Comments

  1. Posted 15.07.2008 at 15.07.2008, 11:27 | Permalink

    Ist doch bei jedem Anbieter so…

  2. Posted 15.07.2008 at 15.07.2008, 13:24 | Permalink

    Das waren auch mal sechs Monate.

  3. Marc
    Posted 17.07.2008 at 17.07.2008, 17:43 | Permalink

    Man kündigt ja auch immer gleich nach Vertragsschluss…

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